Bei einem gewünschten Rückbau der Wirkleistungsbegrenzung bei Bestandsanlagen < 7 kWp mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022 wird eine entsprechend ausgefüllte Errichterbestätigung benötigt.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Im Folgenden haben wir bereits einige relevante Dokumente für Sie zusammengetragen:
Unser Redispatch-System befindet sich aktuell noch im Aufbau. Daher können Einsatzverantwortliche die Übermittlung der Initialen Stammdaten zu uns als Anlagennetzbetreiber derzeit noch nicht durchführen (voraussichtlich ab der ersten oder zweiten Septemberwoche).
Die KEW bietet die Übernahme der Marktrolle „Betreiber einer Technischen Ressource“ und „Einsatzverantwortlicher“ als Dienstleistung für Anlagenbetreiber im Netzgebiet der KEW und GWK an. Nähere Informationen erhalten Sie bei den weiter unten genannten Ansprechpartnern.
Zum Thema EEG
E-Mail: eeg@kew.de
Zum Thema Redispatch 2.0
E-Mail: nls_redispatch@kew.de
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